(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Feedfull UG (haftungsbeschränkt), Schulterblatt 58, 20357 Hamburg (nachfolgend: „Anbieter“), und ihren Kunden (nachfolgend: „Nutzer“ oder „Kunde“), die die zeitlich befristete Überlassung der Softwarelösung „feedfull“ (nachfolgend: „feedfull“, „Software“ oder „Anwendung“) als Software as a Service bzw. Erweiterungen oder weitere Leistungen hierzu zum Gegenstand haben, selbst wenn dies nicht nochmals gesondert vereinbart wird.
(2) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten ausschließlich diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages gültigen Fassung.
Der Kunde stimmt durch die Registrierung eines Accounts auf app.feedfull.com oder durch anderweitig erfüllte Einrichtung der Anwendung für den Kunden der Anwendung dieser AGB ausdrücklich zu und verzichtet auf die Geltendmachung eigener abweichender Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufs- und Zahlungsbedingungen. Andere Geschäftsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn der Anbieter diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Ab-weichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn diese gesondert, ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Sollte der Kunde hiermit nicht einverstanden sein, muss er den Anbieter hierauf so-fort schriftlich hinweisen.
(3) Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine Bereitstellung der Anwendung an Verbraucher ist ausgeschlossen.
(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch den Anbieter maßgebend.
(1) (1) Gegenstand dieses Vertrags ist die Einrichtung und Bereitstellung der Anwendung zur Nutzung ihrer Funktionalitäten, die technische Ermöglichung der Nutzung der Anwendung vermittels eines Internetbrowsers und die Einräumung bzw. Vermittlung von Nutzungsrechten an der Anwendung sowie die Bereitstellung von Speicherplatz für die vom Kunden durch Nutzung der Anwendung erzeugten und/oder die zur Nutzung der Anwendung erforderlichen Daten (im Folgenden: Anwendungsdaten) durch den Anbieter gegenüber dem Kunden gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts
Die Anwendung wird in fünf Varianten angeboten:
(a) Starter
(b) Professional
(c) Business Starter
(d) Business Pro
(e) Business XL
Inhalt und Leistungsumfang der jeweiligen Variante können der Webseite des Anbieters unter www.feedfull.com/pricing entnommen wer-den. Über die dort genannten Leistungspakete hinaus können Enterprise-Kunden weitere individuelle Leistungen vereinbaren. Einzelne Zusatzleistungen („Upsells“) können nach Bedarf hinzugebucht werden.
(2) Die Anwendung kann nach der Registrierung 14 Tage kostenfrei getestet werden. Im Rahmen der kostenfreien Testphase kann der Kun-de aus dem Vertrag keine über die gesetzlichen Haftungsansprüche hinausgehenden Ansprüche geltend machen.
(3) Die Anwendung ermöglicht das Verwalten bzw. die Organisation der vom Kunden angebotenen Warenbeschreibungen vor dem Hintergrund der Optimierung der Auffindbarkeit der Produkte in Suchmaschinen bei der Eingabe bestimmter Suchbegriffe (Keywords). Die Anwendung überprüft die Kundenan- und eingaben sowie den ausgewerteten Datenbestand nicht auf inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit, insbesondere in rechtlicher und steuer-rechtlicher Hinsicht. Insbesondere überprüft die Software nicht die Zulässigkeit ausgewählter Keywords, Produktbeschreibungen, Verwendung von Markennamen oder eingebundenen Produktbilder oder deren Urheberrechtsvermerke.
(1) Soweit der Kunde ein individuelles Angebot vom Anbieter erhalten hat (insbesondere im Rahmen individueller Vereinbarungen mit Enterprise-Kunden) kommt der Vertrag durch Annahmeerklärung des Kunden, spätestens jedoch durch den Beginn der Einrichtung der Anwendung für den Kunden zustande.
(2) Im Übrigen setzt die Nutzung der Anwendung eine vorherige Registrierung voraus. Ein Anspruch auf Eröffnung eines Kundenkontos besteht nicht. Zur Registrierung berechtigt sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Auf Verlangen des Anbieters hat der Kun-de dem Anbieter eine Kopie seines Personalausweises zuzusenden bzw. seine Umsatzsteueridentifikationsnummer zu benennen und registerrechtliche Eintragung zu dokumentieren. Im Rahmen der Registrierung fragt der Anbieter die Daten des Kunden ab. Die zur Erstellung des Benutzerkontos erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Nach erfolgreicher Registrierung erfolgt die Anmeldung zur Anwendung durch Eingabe des vom Kunden selbst gewählten Passworts. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und Dritten keinesfalls mitzuteilen. Die bei der Passwortvergabe einzuhaltenden Mindestvoraussetzungen ergeben sich aus § 8.
(3) Nach der Registrierung steht dem Kunden die Testversion der Anwendung im Umfang der gewählten Variante bis zu 14 Tage für einen Nutzer zur Verfügung.
(4) Zum Wechsel in eine kostenpflichtige Variante muss der Kunde – spätestens zum Ablauf der kostenlosten Testzeit – im persönlichen Bereich unter „Tarife und Zahlung“ eine Auswahl treffen. Sofern er nicht bereits im Zuge der Registrierung eine Rechnungsadresse und ein Zahlungsmittel angegeben hat, wird er aufgefordert, diese Angaben zu machen. Während des Bestellvorgangs kann der Vorgang jederzeit per Klick auf das „zurück“-Symbol („<“)abgebrochen werden. Nach Auswahl der Variante und bei Vollständigkeit der Angaben wird dem Kunden eine Bestellübersicht („Checkout“) an-gezeigt. Der Vertrag kommt durch Klick auf „kostenpflichtig bestellen“. Soweit eine Buchung außerhalb des Bestellsystems erfolgt, kommt der Vertrag spätestens durch Einrichtung der kostenpflichtigen Bestandteile der Anwendung für den Kunden zustande.
(4) Soweit sich die persönlichen bzw. Firmenangaben des Kunden ändern, ist der Kunde selbst für deren Aktualisierung verantwortlich. Alle Änderungen müssen dem Anbieter über die Eingabemaske im persönlichen Bereich unter „Stammdaten“ oder in Textform mitgeteilt werden.
(5) Ein Anspruch auf den Abschluss eines Vertrages besteht nicht. Sämtliche Angebote richten sich ausschließlich an unbeschränkt geschäftsfähige Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Auf Verlangen des Anbieters hat der Kunde dem Anbieter eine Kopie seines Personalausweises zuzusenden bzw. seine Umsatzsteueridentifikationsnummer mitzuteilen und die registerrechtliche Eintragung zu dokumentieren.
(1) Der Anbieter hält die Anwendung in der bei Vertragsschluss aktuellen Version ab dem Zeit-punkt des Vertragsschlusses (§ 3) auf einer oder mehreren zentralen Datenverarbeitungsanlagen, die er von Dritten mietet (im Folgenden: Server), zur Nutzung nach Maßgabe der nach-folgenden Regelungen bereit.
(2) Der Leistungsumfang der Anwendung ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Leistungsbeschreibung der Anwendung, insbesondere der gewählten Variante, der Zahl der Produkte, der Projekte, der Export-Feeds, der Import-Intervalle, der Keywords und den Supportmöglichkeiten sowie der Leistungsbeschreibung eventuell hinzugebuchter Sonderfunktionen. Die jeweilige Leistungsbeschreibung ist Bestandteil der AGB.
(3) Der Anbieter haftet dafür, dass die bereitgestellte Anwendung
wobei der Anbieter die branchenübliche Sorgfalt schuldet. Bei der Feststellung, ob den Auftragnehmer ein Verschulden trifft, ist zu berück-sichtigen, dass Software technisch nicht voll-kommen fehlerfrei erstellt werden kann.
(4) Die vom Kunden zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen ergeben sich aus § 8 dieser AGB.
(5) Anpassungen bzw. Änderungen der Software sowie die Erstellung von Schnittstellen zu Dritt-Programmen durch den Anbieter sind nur geschuldet, soweit diese zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung der vertragsgegenständlichen Software bzw. zur Sicherung des vertragsgemäßen Gebrauchs erforderlich sind. Im Übrigen ist der Anbieter zu Anpassungen bzw. Änderungen nur verpflichtet, wenn dies im Rahmen einer Servicevereinbarung oder sonst ausdrücklich vereinbart wird; entsprechende Leistungen sind vom Kunden gegebenenfalls gesondert nach den allgemeinen Listenpreisen des Anbieters zu vergüten.
(6) Soweit der Anbieter die Anwendung selbst herstellt, sorgt er dafür, dass diese stets dem erprobten Stand der Technik entspricht. Soweit der Anbieter Teile der Anwendung (bspw. Plugins etc.) von Dritten bezieht, wird er die bei Vertragsschluss letzte allgemein am Markt verfügbare Version des jeweiligen Teils der Anwendung spätestens drei Monate ab hersteller-seitiger allgemeiner Marktfreigabe zur Nutzung durch den Kunden bereithalten.
Sofern die Bereitstellung neuer Versionen vereinbart ist, und soweit die Bereitstellung einer neuen Version oder eine sonstige Änderung dazu führt, dass dadurch die Funktionalitäten der Anwendung, durch die Anwendung unter-stützte Arbeitsabläufen des Kunden und/oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten beeinträchtigt werden, wird der Anbieter dies dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung schriftlich ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht schriftlich inner-halb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Der Anbieter wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.
(7) Die Anwendung ist am vereinbarten Leistungsübergabepunkt gem. dem Vertrag betriebsfähig bereitgestellt, wenn der Anbieter dem Kunden die Freischaltung mitgeteilt oder die Freischaltcodes übermittelt hat. Auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Erstzugriffs durch den Kunden kommt es nicht an.
(8) Der Anbieter hält auf dem Server ab dem Zeitpunkt der betriebsfähigen Bereitstellung der Anwendung Speicherplatz zur Ablage der Anwendungsdaten bereit.
(9) Die Anwendung und die Anwendungsdaten werden auf dem Server regelmäßig gesichert. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich.
(10) Übergabepunkt für die Anwendung und die Anwendungsdaten ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Anbieters bzw. des von diesem Beauftragten Hostinganbieters.
(11) Der Kunde hält zum Zugriff auf die Anwendung einen gängigen Webbrowser in der aktuellen, mindestens aber der Vorgängerversion der aktuellen Version bereit. Wenn und soweit der die Anwendung auch mit anderen Webbrowsern nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei der Nutzung einer Anwendung mit anderen Webbrowsern zu einer Leistungsreduzierung oder -einstellung, besteht für den Kunden kein Anspruch auf Mangelhaftung oder Schadensersatz. Für Änderungen am technischen System des Anbieters gilt die Widerspruchslösung des Abs. 6 Unterabs. 2 entsprechend. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und dem Anbieter bis zum Übergabepunkt ist der Anbieter nicht verantwortlich.
(1) Der Anbieter schuldet die im Folgenden dar-gelegte Verfügbarkeit der Anwendung und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt. Unter Verfügbarkeit verstehen die Vertragspartner die technische Nutzbarkeit der Anwendung und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden.
(2) Der Anbieter stellt dem Kunden die Anwendung ab dem Zeitpunkt der Aushändigung der Zugangsdaten bereit, dies jedoch unter Ausschluss der vereinbarten Zeiten angekündigter Nichtverfügbarkeit.
(3) Zur verfügbaren Nutzung zählen auch die Zeiträume während
• Störungen in oder aufgrund des Zu-stands von nicht vom Anbieter oder seinen Erfüllungsgehilfen bereit zu stellenden Teilen der für die Ausführung der Anwendung erforderlichen technischen Infrastruktur;
• Störungen oder sonstigen Ereignissen, die nicht vom Anbieter oder einem seiner Erfüllungsgehilfen (mit-)verursacht sind, z.B. die Überschreitung einer vereinbarten zugelassenen Beanspruchung der Anwendung;
• unerheblicher Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch;
(4) Angekündigte Nichtverfügbarkeit
(a) Der Anbieter ist in Zeiten der angekündigten Nichtverfügbarkeit berechtigt, die Anwendung und/oder Server zu warten, zu pflegen, Datensicherungen oder sonstige Arbeiten vorzunehmen. Der Kunde erteilt bereits jetzt seine Zustimmung dazu, dass während der gesamten Vertragslaufzeit eine geplante Nichtverfügbarkeit jeden Freitag von 19 bis 22 Uhr besteht. Im Übrigen werden angekündigte Nichtverfügbarkeiten und deren voraussichtliche Dauer mindestens 7 Tage im Voraus angekündigt. Diese Frist kann in begründeten Ausnahmefällen verkürzt werden.
(b) Nutzung der Anwendung in Zeiten der angekündigten Nichtverfügbarkeit
Wenn und soweit der Kunde in Zeiten der angekündigten Nichtverfügbarkeit die Anwendung nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei der Nutzung einer Anwendung in Zeiten der angekündigten Nichtverfügbarkeit zu einer Leistungsreduzierung oder -einstellung, besteht für den Kunden kein Anspruch auf Mangelhaftung oder Schadensersatz.
(5) Störungsbehebung
Sofern Reaktions- und Wiederherstellungszeiten nicht gesondert vereinbart sind, trägt der Anbieter im Falle von ungeplanten Nichtverfügbarkeiten der Anwendung dafür Sorge, dass die Störungsbeseitigung innerhalb angemessener Zeit eingeleitet und der Kunde hierüber informiert wird. Der Anbieter trägt ferner dafür Sorge, die gemeldete bzw. bemerkte technische Störung in einer dem Umfang der Störung an-gemessenen Zeit beseitigt wird.
(1) Dem Kunden steht während der Vertragslaufzeit ein elektronisches Benutzerhandbuch für die Anwendung zur Verfügung.
Sofern eine Aktualisierung der Anwendung nach § 4 Abs. 6 erfolgt, wird das Benutzerhandbuch entsprechend angepasst.
(2) Sofern der Anbieter Software Dritter als Anwendung bereitstellt und von diesem Dritten keine Dokumentation in deutscher/englischer Sprache allgemein erhältlich ist, ist der Anbieter berechtigt, allein die ihm zugängliche Dokumentation zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde ist berechtigt, die zur Verfügung gestellte Dokumentation unter Aufrechterhaltung vorhandener Schutzrechtsvermerke zu speichern, auszudrucken und für Zwecke dieses Vertrags in angemessener Anzahl zu vervielfältigen. Im Übrigen gelten die unter § 7 für die Anwendung vereinbarten Nutzungsbeschränkungen für die Dokumentation entsprechend.
(3) Der Anbieter hält einen Kundensupport bereit. In der Variante Starter erfolgt der Support ausschließlich per E-Mail. In den übrigen Varianten per E-Mail und Telefon. Die Erreichbarkeitszeiten sind der Webseite des Anbieters zu entnehmen. Der Anbieter behält sich vor, die Erreichbarkeitszeiten und Kommunikationskanäle anzupassen. Sofern die Vertragspartner Supportreaktions- und Wiederherstellungszeiten in einem Service-Level-Agreement (SLA) vereinbaren, wird dieses Bestandteil des Vertrages.
(4) Weitere Leistungen des Anbieters können jederzeit vereinbart werden. Solche weiteren Leistungen werden gegen Erstattung des nach-gewiesenen Aufwands zu den im Zeitpunkt der Beauftragung allgemein geltenden Preisen des Anbieters erbracht.
(1) Nutzungsrechte an der Anwendung
(a) Der Kunde erhält an der Anwendung einfache (nicht unterlizenzierbare und nicht über-tragbare), auf die Laufzeit dieses Vertrags beschränkte Nutzungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
(b) Der Kunde nutzt die Anwendung ausschließlich auf dem Server. Eine physische Überlassung der Anwendung an den Kunden erfolgt nicht. Der Kunde darf die Anwendung nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten durch eigenes Personal nutzen.
(c) Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an der Anwendung vorzunehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern der Anbieter sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder wegen der Eröffnung des lnsolvenzverfahrens zur Fehlerbeseitigung außer Stande ist.
(d) Sofern der Anbieter während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die Anwendung vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.
(e) Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insb. nicht berechtigt, die Anwendung über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Anwendung Dritten zugänglich zu machen. lnsb. ist es nicht gestattet, die Anwendung zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insb. nicht zu vermieten oder zu verleihen.
(1) Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der Anwendung durch Unbefugte zu verhindern; insbesondere stellt der Kunde sicher, dass die verwendeten Passwörter mindestens 8 Zeichen enthalten.
(2) Der Kunde wird vor der Versendung von Daten und Informationen an den Anbieter diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;
(3) Der Kunde haftet dafür, dass die Anwendung nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährden-den, politisch extremen oder sonst gesetzes-widrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insb. Anwendungsdaten, erstellt und/oder auf dem Server gespeichert werden.
(4) Verletzung der Bestimmungen nach Abs. 1 bis 3 durch den Kunden
(a) Verletzt der Kunde die Regelungen in Abs. 1, 2 oder 3 aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann der Anbieter den Zugriff des Kunden auf die Anwendung oder die Anwendungsdaten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nach-weislich abgestellt werden kann.
(b) Verstößt der Kunde rechtswidrig gegen Abs. 2 oder 3, ist der Anbieter berechtigt, die dadurch betroffenen Daten bzw. Anwendungs-daten zu löschen. Im Fall eines rechtswidrigen Verstoßes durch Nutzer hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insb. dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
Verletzt der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung des Anbieters weiterhin oder wiederholt die Regelungen in Abs. 1 bis 3, und hat er dies zu vertreten, so kann der Anbieter den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.
(c) Im Falle von Pflichtverletzungen durch den Kunden kann der Anbieter Schadensersatz nach Maßgabe von § 13 geltend machen, es sei denn, der Kunde hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten
(5) Sofern und soweit während der Laufzeit dieses Vertrags, insb. durch Zusammenstellung von Anwendungsdaten, durch nach diesem Vertrag erlaubte Tätigkeiten des Kunden auf dem Server des Anbieters eine Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke entstehen, stellen alle Rechte hieran dem Kunden zu. Der Kunde bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der Datenbanken bzw. Datenbankwerke.
(6) Der Kunde ist ohne Erlaubnis des Anbieters nicht berechtigt, die Software Dritten zu über-lassen, insbesondere diese zu veräußern oder weiter zu vermieten. Die unselbständige Nutzung durch die Arbeitnehmer des Kunden bzw. sonstige dem Weisungsrecht des Kunden unter-liegende Dritte im Rahmen des bestimmungs-gemäßen Gebrauchs ist zulässig.
(7) Der Anbieter haftet nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch den Kunden, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte ergibt. In diesem Fall stellt der Kunde den Anbieter auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter.
Der Kunde wird alle Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrags erforderlich sind. Er wird insbesondere
(1) die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen (§ 3 Abs. 2) geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Der Kun-de wird den Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangs-daten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten;
(2) die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte nach § 7 einhalten, insb.
(a) keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von dem Anbieter betrieben werden eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze des Anbieters oder des vom Anbieter beauftragten Hostingdienstleisters unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern;
(b) den Anbieter von Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Anwendung durch ihn beruhen oder die sich aus vom Kunden verursachten datenschutz-rechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Anwendung verbunden sind;
(c) die berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen dieses Vertrags einzuhalten;
(3) dafür Sorge tragen, dass er (z.B. bei der Übermittlung von Texten/Daten Dritter auf den Server des Anbieters) alle Rechte Dritter an von ihm verwendetem Material beachtet;
(4) nach § 11 Abs. 2 die ggf. erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er bei Nutzung der Anwendung personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;
(5) vor der Versendung von Daten und Informationen an den Anbieter diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;
(6) wenn er zur Erzeugung von Anwendungsdaten mit Hilfe der Anwendung dem Anbieter Daten übermittelt, diese regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen;
(7) sofern und soweit ihm einvernehmlich die technische Möglichkeit dazu eröffnet wird, regelmäßig die auf dem Server gespeicherten Anwendungsdaten durch Download sichern; unberührt bleibt die Verpflichtung des Anbieters zur Datensicherung nach § 4 Abs. 9.
(1) Die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen der Nutzungsgewährung bzgl. der Anwendung und der Zurverfügungstellung von Speicherplatz einschließlich der Datensicherung setzt sich aus einer Grundpauschale und aus nutzungsabhängigen Vergütungen für zusätzlich gebuchte Upsells zusammen. Ein Abrechnungszeitraum beträgt jeweils 30 Tage.
(2) Die jeweilige Grundpauschale richtet sich nach der zum Vertragsschluss (§ 3) geltenden Preisliste. Falls der Anbieter dem Kunden ein individuelles Angebot macht, geht dieses der Preisliste vor. Die jeweilige Pauschale fällt für jeden Abrechnungszeitraum ab betriebsfähiger Bereitstellung an und wird jeweils am letzten Werktag des Abrechnungszeitraums fällig. Hat der Kunde den Vertrag berechtigterweise außerordentlich gekündigt, so ist die Pauschale zeitanteilig zurückzuzahlen. Im Falle eines Wechsels auf ein hochpreisigeres Paket erfolgt eine taggenaue Abrechnung.
(3) Soweit zwischen den Parteien ein Datenimport vereinbart wird, ist dieser gemäß gesonderter Vereinbarung zu vergüten.
(4) Die Preise der nutzungsabhängigen Gebühren (Upsells) richten sich nach der bei der jeweiligen Buchung gültigen Preisliste. Die zum Vertragsschluss (§ 3) geltende Preisliste ist unter feedfull.com/pricing abrufbar. Die nutzungsabhängigen Gebühren werden monatlich nachträglich abgerechnet. Die nutzungsabhängige Vergütung wird am letzten Werktag des Abrechnungszeitraums fällig. Gegebenenfalls an-fallende gesonderte Vergütungen werden 10 Tage nach Zugang der Rechnung fällig.
(5) Sonstige Leistungen werden vom Anbieter nach Aufwand (Zeit & Material) zu den jeweils im Zeitpunkt der Beauftragung geltenden all-gemeinen Listenpreisen des Anbieters erbracht.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, die Grundpauschale nach Abs. 2 sowie die Gebühren für die nutzungsabhängigen Vergütungen nach Abs. 4 erstmals nach Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsbeginn mit einer schriftlichen Ankündigung von 30 Tagen zum darauffolgenden Monatsbeginn zu erhöhen, sofern und soweit sich seine für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags anfallenden Kosten erhöht haben. Im Fall der Erhöhung hat der Kunde das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Zugang der Ankündigung zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird der Anbieter den Kunden zusammen mit jeder Ankündigung hinweisen.
(7) Vergütungen werden zuzüglich MwSt. in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe geschuldet.
(8) Der Kunde ist mit der Ausstellung von Rechnungen in einem elektronischen Format und deren elektronischer Übermittlung (elektronische Rechnungen) einverstanden. Der Anbieter ist berechtigt, bei der Zahlungsabwicklung und Rechnungsausstellung Zahlungsdienstleister einzusetzen.
(1) Die Vertragspartner werden die jeweils an-wendbaren, insb. die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insb. Datenschutzgrundverordnung und Bundesdatenschutzgesetz) beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
(2) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Fall eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.
(3) Der Anbieter wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrags erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.
(4) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 bis 3 bestehen, solange Anwendungsdaten im Einflussbereich des Anbieters liegen, auch über das Ver-tragsende hinaus.
(5) Soweit die übermittelten Daten auch personenbezogene Daten enthalten, schließen die Vertragspartner nach Maßgabe von Art. 28 DSGVO eine Vereinbarung über die Auftragsdatenvereinbarung. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und der Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung geht Letztere Ersterem vor.
(1) Der Anbieter verpflichtet sowohl sich selbst als auch seine Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses erlangten und als vertraulich bezeichneten oder den Umständen nach als vertraulich anzusehenden Informationen.
(2) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nach Beendigung des jeweiligen Vertrages fort.
(3) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für solche Informationen, die
(4) Unbeschadet vorgenannter Bestimmun-gen ist der Anbieter berechtigt, seinen gesetzlichen Auskunftspflichten auch hinsichtlich der ihm überlassenen Informationen nachzukommen.
(5) Sofern der Kunde die vorherige Einwilligung in Textform hierfür erteilt, ist der Anbieter berechtigt, den Kunden gegenüber Dritten als Referenzkunden zu benennen sowie Namen und Logo des Kunden auf die eigenen Internetseiten zum Zwecke der Referenzangabe aufzunehmen. Die Berechtigung besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus bis auf Wider-ruf durch den Kunden.
(1) Der Anbieter haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
(3) Im Übrigen haftet der Anbieter nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind, ebenso alle diejenigen Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Insoweit wird nochmals festgehalten, dass nach § 2 Abs. 2 die Überprüfung der Nutzerangaben, insbesondere deren Rechtmäßigkeit, nicht Bestand-teil der Vertragspflichten das Anbieters sind. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird aus-geschlossen; Abs. 1 und 2 bleiben unberührt.
(4) Sofern die Datensicherung nicht in den vertraglichen Leistungskatalog des Anbieters fällt, ist der Kunde für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem durch den Anbieter verschuldeten Datenverlust haftet der Anbieter deshalb ausschließlich für die Kosten der Wiederherstellung des Dienstes auf Basis und mit Stand der Sicherheitskopie des Kunden.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
(1) Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Freischaltung und Übermittlung der Zugangsdaten an den Kunden. Die Laufzeit des Vertrags ist bei einer Mindestlaufzeit von 30 Tagen frei wählbar. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um die gewählte Laufzeit, wenn der Kunde nicht mit einer Frist von 30 Tagen vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
(2) Der Kunde kann jederzeit auf ein höheres Paket wechseln, wobei die Vertragslaufzeit des ursprünglichen Vertrags fortgesetzt wird. Ein Downgrade ist erst am Ende der Vertragslauf-zeit und unter Einhaltung der in Abs. 1 genannten Frist möglich.
(3) Gebuchte Zusatzleistungen („Upsells“) haben stets eine Laufzeit von 30 Tagen . Zusatzleistungen verlängert sich jeweils um weitere 30 Tage, wenn der Kunde nicht mit einer Frist von einem Tag vor Ablauf der Laufzeit der Laufzeit kündigt
(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner seine Vertragspflichten grob vertragswidrig und trotz schriftlicher Abmahnung und/oder Fristsetzung verletzt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn der Kunde mit der Zahlung von Entgelten oder wesentlichen Teilen hiervon in Verzug gerät und das Entgelt auch nach Mahnung nicht innerhalb angemessener Frist zahlt oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt und/oder ein solches Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
(5) Wird das Vertragsverhältnis wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden durch den Anbieter außerordentlich gekündigt, verpflichtet sich der Kunde, dem Anbieter den aus der außerordentlichen Kündigung resultierenden Schaden zu ersetzen.
(6) Kündigungen bedürfen der Textform und können über den internen Bereich des Nutzerkontos vorgenommen werden.
(7) Der Zugang zum Kundenkonto wird nach Beendigung des Vertrages gesperrt. Sofern nicht anders vereinbart, werden sämtliche Daten des Kunden 14 Tage nach Beendigung des Vertrages gelöscht, insbesondere auch die der Nutzer sowie die von diesen eingegebenen Daten. Es obliegt dem Kunden, seine Kundendaten rechtzeitig auf sein lokales System zu speichern. Der Anbieter ist bereit, dem Kunden innerhalb eines Monats nach Beendigung des Vertrags seine Daten in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Die hierdurch entstandenen Aufwände werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
(8) Der Kunde ist für die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (z.B. wegen steuer-rechtlicher Vorschriften) bezüglich seiner Kundendaten ausschließlich selbst verantwortlich.
Keiner der Vertragspartner ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:
Jeder Vertragspartner hat den anderen über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
(1) Auf alle Vertragsverhältnisse mit dem Anbie-ter findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Best-immungen dieser AGB beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts.
(3) Ergeben sich in der praktischen Anwendung des jeweiligen Vertrags oder dieser AGB Lücken, die die Vertragspartner nicht vorgesehen haben, oder wird die Unwirksamkeit einer Regelung rechtskräftig oder von beiden Vertragspartnern übereinstimmend festgestellt, so verpflichten sie sich, diese Lücke oder unwirksame Regelung in sachlicher, am wirtschaftlichen Zweck des Vertrages orientierter angemessener Weise auszufüllen bzw. zu ersetzen.
(4) Soweit diese AGB oder sonstige Vertragsun-terlagen auch in andere Sprachen übersetzt werden, dient dies lediglich als Lesehilfe. Bei Streit- bzw. Auslegungsfragen ist jeweils aus-schließlich die deutsche Fassung heranzuziehen.
(5) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ver-träge mit dem Anbieter ist, sofern nicht eine Norm zwingend einen anderen Gerichtsstand anordnet, das für Hamburg zuständige Landge-richt.
— Stand: Juli 2021 —
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